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Hausordnung
 

Mit dem Betreten der Anlage ist diese Hausordnung zu beachten:
 


1. ZUTRITT ZU DEN SPIELBEREICHEN
 

Die Spielbereiche für 3D-Minigolf und Pit-Pat dürfen nur mit gültiger Eintrittskarte betreten werden.

Dies gilt auch für Begleitpersonen und Zuschauer. 
 


2. KINDER UND JUGENDLICHE
 

Kinder unter 5 Jahren haben keinen Zutritt zur Anlage. Dies gilt ausdrücklich auch für Säuglinge und Kleinkinder.
 

Säuglinge und Kleinkinder dürfen auch dann nicht mit in die Anlage genommen werden, wenn sie getragen werden oder sich in einem Kinderwagen, einer Babyschale (z. B. Maxi-Cosi) oder einer vergleichbaren Vorrichtung befinden.
 

Bei Gruppen mit Kindern bis einschließlich 15 Jahren ist je 5 Kindern mindestens eine erwachsene Begleitperson erforderlich. Begleitpersonen benötigen ebenfalls eine gültige Eintrittskarte und sind zahlungspflichtig.
 

Jugendliche ab 16 Jahren können die Anlage ohne erwachsene Begleitperson besuchen.
 

Freitags und samstags ab 18:00 Uhr erhalten Kindergruppen mit mehr als 4 Kindern unter 14 Jahren keinen Einlass. Jugendliche ab 14 Jahren unterliegen dieser zeitlichen Einlassbeschränkung nicht.
 

Eltern und andere aufsichtspflichtige Begleitpersonen sind während des gesamten Aufenthalts für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich und haben auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten.
 

Für Pit-Pat gilt zusätzlich ein Mindestalter von 10 Jahren oder eine Körpergröße von ca. 130cm.
 


3. SPEISEN UND GETRÄNKE
 

Das Mitbringen sowie der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist in der gesamten Anlage nicht gestattet.
 

Getränke können bei uns erworben werden und dürfen entsprechend unseren betrieblichen Vorgaben konsumiert werden.

Getränke dürfen ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Getränkewagen mit in die Spielbereiche genommen und dort abgestellt werden. Das Mitführen von Getränken ohne Getränkewagen ist nicht gestattet.

 


4. RAUCHEN, E-ZIGARETTEN, VAPES UND CANNABIS
 

In der gesamten Anlage besteht absolutes Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Vapes und vergleichbare Produkte.
 

Der Konsum von Cannabis ist in der gesamten Anlage ebenfalls untersagt. Dies gilt unabhängig von der Art des Konsums.
 

Die Anlage verfügt über eine Brandmeldeanlage. Wer durch einen schuldhaften Verstoß gegen diese Regelungen einen Feueralarm oder einen Einsatz der Feuerwehr verursacht, kann für die hierdurch entstehenden Kosten und Schäden haftbar gemacht werden.



5. ALKOHOL UND SONSTIGE DROGEN

Der Konsum der bei uns angebotenen alkoholischen Getränke ist in angemessenem Umfang gestattet.
 

Das Mitbringen eigener alkoholischer Getränke ist nicht gestattet.

Der Konsum, Besitz und die Weitergabe illegaler Drogen sind in der gesamten Anlage untersagt.

Wir behalten uns vor, Personen, die offensichtlich unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, den Zutritt zu verweigern oder sie aus der Anlage zu verweisen. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund ihres Zustands eine Gefährdung oder erhebliche Beeinträchtigung anderer Gäste, unserer Mitarbeiter oder der Anlage zu erwarten ist.

Wir behalten uns außerdem vor, die weitere Abgabe alkoholischer Getränke zu verweigern.


6. SPIELREGELN UND SICHERHEIT

Die für Minigolf und Pit-Pat geltenden Spielregeln sind zu beachten.
 

Pro Bahn bzw. Pit-Pat-Tisch stehen jedem Spieler maximal 6 Versuche zur Verfügung. Ist das Ziel nach 6 Versuchen nicht erreicht, wird das Spiel an der nächsten Bahn bzw. am nächsten Tisch fortgesetzt.
 

Die Spielbahnen dürfen nicht betreten werden. Das Klettern auf Bahnen, Hindernissen oder anderen Spielelementen ist nicht gestattet.
 

Rennen, Toben und vergleichbares Verhalten ist in der Anlage nicht gestattet.
 

Bälle dürfen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Bahnen und mit den von uns bereitgestellten Schlägern gespielt werden.
 

Schläger dürfen nicht über den Boden gezogen, zweckentfremdet oder in einer Weise benutzt werden, durch die andere Personen oder die Einrichtung gefährdet oder beschädigt werden können.
 

Unsere Minigolfbahnen erfordern keine Schläge mit großer Kraft. Beim Spielen kommt es auf Geschick und Timing an, nicht auf die Stärke des Schlages.
 

Starkes Ausholen oder „Durchziehen“ des Schlägers wie beim klassischen Golf ist aus Sicherheitsgründen zu unterlassen.


Vor jedem Schlag ist darauf zu achten, dass sich keine anderen Personen oder Gegenstände im Schwungbereich befinden.
 

Zum Sitzen dürfen ausschließlich die hierfür vorgesehenen Sitzgelegenheiten genutzt werden. Das Sitzen auf Spielbahnen, Hindernissen und Pit-Pat-Tischen und Getränkewägen ist nicht gestattet.


7. SCHUTZ DER ANLAGE
 

Wände, Wandmalereien, Dekorationen, Spielbahnen, Hindernisse, Pit-Pat-Tische und sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen nicht beschmutzt, beschädigt, beklettert oder zweckwidrig benutzt werden.

Insbesondere unsere Wandmalereien dürfen nicht berührt werden, da hierdurch die Farben und Oberflächen beschädigt werden können.

Bitte behandelt unsere Spielgeräte und die gesamte Einrichtung sorgfältig.


8. TASCHEN, RUCKSÄCKE UND SCHLIESSFÄCHER

Das Mitnehmen von Taschen, Rucksäcken, Koffern (>A5 Format) und vergleichbaren größeren Gegenständen in die Spielbereiche ist nicht gestattet.

Für persönliche Gegenstände stehen unseren Gästen kostenlose Schließfächer zur Verfügung. Die Nutzung ist nur nach Verfügbarkeit möglich; ein Anspruch auf ein bestimmtes Schließfach besteht nicht.

Größere Taschen, Koffer und vergleichbare Gegenstände die nicht in ein Schließfach passen, können bei Bedarf an unserer Theke zur Aufbewahrung abgegeben werden. Dies gilt auch, wenn keine Schließfächer mehr frei sind.


9. TIERE

Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren in die Anlage ist grundsätzlich nicht gestattet.

Gesetzliche Zutrittsrechte für Assistenzhunde bleiben hiervon unberührt.


10. FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN

Private Foto- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich gestattet, sofern dadurch der Spielbetrieb und andere Gäste nicht beeinträchtigt werden.

Bei Aufnahmen sind die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste und unserer Mitarbeiter zu beachten. Andere Personen dürfen insbesondere nicht ohne deren Einwilligung gezielt fotografiert oder gefilmt werden.

Gewerbliche oder professionelle Foto- und Videoaufnahmen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.


11. VERHALTEN IN DER ANLAGE UND HAUSRECHT

Wir möchten, dass sich alle Gäste bei uns wohlfühlen. Gegenseitige Rücksichtnahme und ein respektvoller Umgang mit anderen Gästen und unseren Mitarbeitern sind daher selbstverständlich.

Beleidigungen, Bedrohungen, aggressives oder gewalttätiges Verhalten, Belästigungen sowie die vorsätzliche erhebliche Störung anderer Gäste werden nicht geduldet.

Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem ordnungsgemäßen Betriebsablauf, dem Schutz unserer Anlage oder der Durchsetzung dieser Hausordnung dienen.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung behalten wir uns vor, Personen aus der Anlage zu verweisen.

Bei entsprechend schwerwiegenden Vorfällen kann der Zutritt unmittelbar verweigert bzw. ein sofortiger Verweis ausgesprochen werden.

In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns außerdem die Erteilung eines Hausverbots sowie weitere rechtliche Schritte vor.


12. HAFTUNG UND SCHÄDEN

Spielgeräte, Schläger, Bälle, Bahnen, Pit-Pat-Tische, Wandmalereien, Dekorationen und sonstige Einrichtungsgegenstände sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.

Wer Einrichtungen oder Gegenstände des Schwarzlichtparks schuldhaft beschädigt oder über das übliche Maß hinaus verunreinigt, haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den dadurch entstandenen Schaden. Hierzu können auch erforderliche Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederherstellungskosten gehören.

Für Schäden, die Kinder oder Jugendliche verursachen, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Aufsichtspflichtige Personen haben ihrer Aufsichtspflicht während des Aufenthalts in der Anlage nachzukommen.

Für mitgebrachte persönliche Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Bitte nutzt für persönliche Gegenstände nach Möglichkeit die kostenlos zur Verfügung stehenden Schließfächer.


13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese Hausordnung dient der Sicherheit unserer Gäste, dem Schutz unserer Anlage und einem störungsfreien Spielbetrieb.

Ergänzend gelten unsere Buchungsbedingungen sowie die für die jeweilige Aktivität veröffentlichten Hinweise und Spielregeln.

Vielen Dank für eure Rücksichtnahme und viel Spaß im Schwarzlichtpark!



Stand: September 2026

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